Illustration an der HBK Braunschweig

Prüfungsleistungen im Kommunikationsdesign
HBK Braunschweig

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Handhabung von Prüfungsteilen
Stand März 2010
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1. Anmeldung
Möglichst bis Semesterbeginn, spätestens jedoch zum 1. Projektplenum muss für die Projektanmeldung ein Exposé eingereicht werden.
Sollte der Prüfer seine Disziplin nicht berücksichtigt sehen, kann das Projektvorhaben abgelehnt werden.
Siehe hier auch:
⇒ Projekt_Konzept+Entwurf (PDF runterladen)
⇒ BA-MA-Abschluss (PDF runterladen)

Inhalt des Exposés (ca. 1 DIN A Seite):
Themenstellung (was)
Das Thema wir benannt, beschrieben und definiert.
Motivation (warum)
Das Thema wird auf Inhalte überprüft, es wird umkreist, recherchiert und analysiert.
(Mich interessiert … Besser: Es scheint/ Es zeigt sich, dass … betrachtenswert/ lohnenswert/ interessant …)
Vorgehensweise (wie)
Sich logisch ergebende Lösungsmöglichkeiten und Herangehensweisen werden dargestellt.
(deshalb … werde ich das Thema … unter den Aspekten … betrachten/ umsetzen/ mit den Mitteln … bearbeiten …)
geplantes Ergebnis (deshalb)
Lösungsvorschläge und Umsetzungsvorschläge werden vorgestellt.
(beabsichtigt ist: …)

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2. Anwesenheit
Es wird erwartet, dass die Studierenden regelmäßig das Projektplenum besuchen, wenigstens alle 14 Tage.

Studierende, die an ihren Abschlussprojekten arbeiten, arbeiten selbstständig, die Häufigkeit des Plenumbesuches liegt in ihrer eigenen Verantwortung.

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3. Dokumentation
Zum Vorlesungsende ist eine vorläufige Dokumentation abzugeben, die verbindlich die bisher geleistete Arbeit und die Arbeitsschritte bis zur Präsentation beschreibt.

Die endgültige Dokumentation wird zusammen mit dem Arbeitsergebnis und unmittelbar nach der Präsentation in der Präsentationswoche abgegeben.

Die Dokumentation ist in gedruckter und gebundener Form und wie folgt strukturiert abzugeben:
Beschreibung des Themas (was)
Das Thema wir benannt und beschrieben.
Recherche (warum)
Das Thema wird kommentiert und bewertet.
(Was ist so besonders an dem Thema& #8230; / Wie zeigt sich das Thema üblicherweise/ Wie sind andere mit dem Thema umgegangen …)
Beschreibung der Zielsetzung (darum)
(Wie zeigt sich die eigene Auffassung/ Sicht auf das Thema …/ Was ist anders/ besonders …/ Was ist ein logisches Ergebnis …)
Beschreibung des Prozesses, ggf. anhand von Arbeitsbeispielen (wie)
(Ich habe das Thema … unter den Aspekten …/ mit den Mitteln … betrachtet/ umgesetzt/ be-/ erarbeitet …/ Die Herangehensweise war …)
Fazit/ Ergebnis, inkl. Arbeitsergebnisse (deshalb)
Die Lösung/ Umsetzung wird dargestellt.
Resumé/ Bewertung (also)
Der Projektverlauf und das Arbeitsergebnis werden kommentiert und bewertet.

Eine Dokumentation sollte unter den Aspekten kurz – knapp – präzise verfasst werden.
Ein Leitfaden zu Inhalt und Gestaltung findet sich außerdem unter
⇒ Dokumentation – ein Leitfaden für die Tasche (PDF runterladen)

Mit der schriftlichen Dokumentation sind auf einer CD digitalisierte Bilder (in netzfähiger Auflösung, max 700 Pixel Höhe oder Breite) des Ergebnisses sowie eine Kurzbeschreibung (für das Internet/ die Projektdatenbank, max. 1/2 DIN A4 Seite) abzugeben.
⇒ Standards_Abgabe_Projekt (PDF runterladen)

Die Form der Dokumentation (Orthografie, Grammatik, Formulierungen aber auch Gestaltung/ Typografie) fließt in die Bewertung ein.
(Sollte ein Studierender hier Probleme haben (Rechtschreibschwäche, Migrationshintergrund, ausländischer Student) kann er sich gern vorher an die Prüfer wenden.)
Siehe hier auch
http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/ZSB/studientechniken.html

Wenn zum Projekt ein wissenschaftlicher Teil gehört, dann ist dieser nicht nur dem wissenschaftlichen, sondern auch den gestalterischen Prüfern abzugeben, bzw. an die Dokumentation anzuhängen.

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4. Abgabe
Die gestalterische Projektarbeit ist, zumindest in vorläufiger Form (Dummy) zum Ende des Semesters vorzuzeigen. Die endgültige Arbeit wird zusammen mit der endgültigen Dokumentation bei der Präsentation in der Prüfungswoche abgegeben.
Die vorlesungsfreie Zeit kann genutzt werden, um die Projektarbeit in Form zu bringen und präsentationsreif zu machen.
Werkstatt-Termine sind rechtzeitig vorher mit den WerkstattleiterInnen zu vereinbaren! Lässt sich kein Werkstatttermin mehr vereinbaren, müssen Dienstleistungen außer Haus in Anspruch genommen werden.

Wird ein angemeldetes Projektvorhaben nicht beendet oder abgebrochen, so ist das Prüfungsamt davon in Kenntnis zusetzen.

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5. Verlängerung
Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
(Ein Computer-Absturz ist kein ausreichender Grund.)
Nicht nur das Prüfungsamt, sondern vor allem die Prüfer sind über eine Verlängerung zu informieren.

Auszug Prüfungsordnung:
§ 13 Abs. 4 Satz 3 der BA-Prüfungsordnung:
In Fällen, in denen der Abgabetermin aus triftigen Gründen nicht eingehalten werden kann, entscheidet der Prüfungsausschuss unter Beachtung der Grundsätze der Chancengleichheit und des Vorrangs der wissenschaftlichen Leistung vor der Einhaltung von Verfahrensvorschriften darüber, ob der Abgabetermin für die Prüfungsleistung entsprechend, höchstens aber um die Hälfte der Bearbeitungsdauer, hinausgeschoben, die hinausgeschobene Abgabe bei der Bewertung berücksichtig oder eine neue Aufgabe gestellt wird. Der Abgabetermin kann wegen nachgewiesener Erkrankung i. d. R. um höchstens zwei Wochen hinausgeschoben werden.
Diese Regelung wird vom P-Amt so umgesetzt, dass die/ der Studierende die schriftliche Einwilligung der/ des Erstprüfenden vorweisen muss. Es kann mit einem formlosen Antrag erfolgen oder mit dem entsprechenden Antragsformular unter
http://www.hbk-bs.de/imperia/md/content/hbk/hbk/studium/pruefungsamt/verl__ngerung.pdf
Auf der Rückseite dieses Formulars steht auch die Definition der »triftigen Gründe«

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6. Präsentation
Wichtig sind Anschaulichkeit, Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Authentizität des Vortrages.
Eine Präsentation dauert 10 – 15 Minuten bei Semesterprojekten und bis zu 30 Minuten bei Abschlussprojekten.
Der Aufbau der Präsentation sollte sich an der Dokumentation orientieren.
Die Präsentation soll zu Beginn des auf die Projektarbeit folgenden Semesters, in der angekündigten Prüfungswoche, durchgeführt werden.

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7. Benotung
In die Benotung fließen Projektergebnis, Präsentation und Dokumentation in folgendem Verhältnis ein.

Bei Projekten stehen den beiden Prüfern für die Benotung zur Wahl:
1. Entwurf und Präsentation (Gewichtung im Verhältnis 2 zu 1)
2. Entwurf und Dokumentation (Gewichtung im Verhältnis 2 zu 1)

Die Betreuung + Benotung erfolgt durch 2 vorher gewählte Prüfende aus dem KD-Bereich. Jeder Prüfer gibt eine Note für den Entwurf und eine Note für die Präs. bzw. Doku ab. Daraus werden im P-Amt die Durchschnittsnoten für den Entwurf + die Präs/ Doku ermittelt. Mit diesen Durchschnittsnoten wird dann nach der o. g. Gewichtung die Modulnote errechnet.
>> Es steht nur die Modulnote für das PJ auf dem Zeugnis.

Laut den fachspezifischen Anlagen zur BA-PO muss die genaue Art der Prüfungsleistung innerhalb der ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit durch den bzw. die Prüfende/n bekannt gegeben werden.